Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Matthä & Wimmler eGbR
Schöffengrund 35641
Am Weingarten 9
35641 Deutschland
Nachfolgend „Agentur“

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Matthä & Wimmler eGbR und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsnatur (Dienstvertrag)

(1) Die vereinbarten Leistungen stellen einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.

(2) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung von Marketingdienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Es werden keine Garantien hinsichtlich Umsatz, Gewinn, Anzahl von Patientenanfragen, Beratungsterminen oder sonstigen Ergebnissen übernommen.

§3 Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages können insbesondere sein:

  • Konzeption, Einrichtung und Optimierung von Meta Ads (Facebook/Instagram)
  • Strategische Kampagnenplanung
  • Funnel- und Landingpage-Erstellung
  • Instagram-Profiloptimierung
  • Performance-Analyse und Beratung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.

(3) Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), berufsrechtlicher Vorschriften, wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

(4) Eine rechtliche Prüfung medizinischer Aussagen durch die Agentur erfolgt nicht.

(5) Veröffentlichungen erfolgen auf Grundlage einer Freigabe durch den Kunden.

§5 Nutzung von Drittplattformen

(1) Leistungen werden über Drittanbieter-Plattformen (insbesondere Meta Platforms) erbracht.

(2) Der Kunde nutzt eigene Werbekonten.

(3) Das Werbebudget wird ausschließlich vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt.

(4) Die Agentur haftet nicht für Kontosperrungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen, technische Ausfälle, Änderungen der Plattformbedingungen oder steigende Werbekosten.

§6 Vergütung

(1) Die Vergütung ist im jeweiligen Vertrag zwischen Agentur und Unternehmen vereinbart.

(2) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung.

§7 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen auszusetzen, Kampagnen zu pausieren oder Zugänge vorübergehend zu deaktivieren.

(2) Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

§8 Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei (3) Monate.

(2) Die Vertragslaufzeit kann je nach Vertragseinigung auch von der 3 Monatigen Laufzeit abweichen.

(3) Bei einer vertraglich geregelten automtischen verlängerung des Vertrags gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen im vorraus.

§9 Haftung

(1) Ausschluss von Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(2) Keine Haftung für das wirtschaftliche Ergebnis der Marketingmaßnahmen.

§10 Nutzungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werbemitteln.

(3) Strategische Konzepte und interne Systeme verbleiben Eigentum der Agentur.

§11 Referenznutzung

(1) Die Agentur ist berechtigt, anonymisierte Projektergebnisse als Referenz zu verwenden.

(2) Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

§12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlich zugänglicher Informationen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.